Lizenzvertrag

Zwischen

Blue Jay Advertising
Matthias Walther
Altlewin 12
15320 Neutrebbin


- im folgenden >>Lizenzgeber<< genannt –


und

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- im folgenden >>Lizenznehmer<< genannt –

wird folgender

Lizenzvertrag

über die Internet – Domain_________________________


und das dazu gehörige Vermittlungsportal über Begleitdienstleistungen

geschlossen.


§ 1 Lizenzgegenstand

Der Lizenzgeber ist Inhaber des Internet-Domain: www._____________

Im folgenden >>Domain<< genannt.

§ 2 Lizenzumfang

a) Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das Recht ein, die Domain für die Laufzeit des Lizenzvertrages zu nutzen.

b) Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer auch das Recht ein, die Inhalte der Webseite der Lizenzdomain, die zum Zeitpunkt der Übernahme auf den Webseiten der Domain vorhanden sind, zu nutzen, zu verändern oder neu zu gestalten.

c) Zum Lizenzumfang gehört auch das vom Lizenzgeber betriebene Vermittlungsportal für Begleitdienstleistungen (Escort).
Der Lizenznehmer tritt mit Lizenzbeginn in die bestehenden Listing-Verträge mit den bereits gelisteten Escorts ein.
Der Lizenznehmer zahlt für jede/n Escort, den er übernimmt, eine Abstandsgebühr für Listing und Fotos, in Höhe von 100,00 € an den Lizenzgeber.

Lizenzgeber und Lizenznehmer werden in einem gemeinsamen Schreiben jeden Escort von der Übertragung der Web-Seite auf den Lizenznehmer informieren.

Einnahmen und Ausgaben, Abgaben und Steuern dieses Vermittlungsportals gehen dann zu Gunsten oder zu Lasten des Lizenznehmers.

Sämtliche behördliche Genehmigungen, die zum Betrieb des Vermittlungsportals notwendig sind, sind ausdrückliche Sache des Lizenznehmers; insbesondere die Genehmigungen des ProstSchG vom 01.07.2017.

Der Lizenznehmer haftet für seine Steuern und Abgaben selbst und voll umfänglich.

§ 3 Indexseite und Unterseiten

Der Lizenznehmer ist frei in der Gestaltung der Indexseite und der Unterseiten. Er kann die Web-Seiten nach seinem Ermessen optisch und inhaltlich gestalten, verändern und neu programmieren.

§ 4 Lizenzgebühr, Fälligkeit, Nebenkosten

a) Die einmalige Einstiegs-Lizenzgebühr für die Domain beträgt ……………. EUR (in Worten: …………………..), zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

b) Die Abstandsgebühr ist 7 Tage nach Vertragsbeginn ( § 5) fällig. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der übernommenen Verträge (§ 2).

c) Die monatlichen Lizenzgebühr für die Domain beträgt ……………. EUR (in Worten: …………………..), zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die einmalige Einstiegs-Lizenzgebühr ist nach Abschluss des Vorvertrages fällig und binnen 5 Tagen an den Lizenzgeber zu zahlen.

Die Lizenzgebühr ist am 30. des Monats fällig.

Die Lizenzgebühr und alle weiteren Zahlungen sind auf folgendes Konto zu überweisen:

Bank:
Konto:

 

 

 


§ 5 Vertragsbeginn, Dauer des Lizenzvertrages, Kündigung

Die Nutzung der Domain durch den Lizenznehmer beginnt am ….

Der Lizenzvertrag wird für 5 Jahre fest geschlossen. Er kann für weite 5 Jahre verlängert werden. Dazu zeigt der Lizenznehmer 3 Monate vor Ende des Vertrages
den Wusch nach Verlängerung schriftlich dem Lizenzgeber an.

§ 6 Außerordentliche Kündigung

Eine Kündigung des Lizenzvertrages aus wichtigem Grund mit dann sofortiger Wirkung bleibt den Parteien unbenommen (außerordentliches Kündigungsrecht).

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer mit zwei oder mehreren Monatsgebühren in Verzug ist.

§ 7 Haftung, Rechte Dritter, Inhalte

Beide Parteien haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

Die Vertragsparteien sichern zu, dass unter der Domain keine Inhalte in das Internet gestellt werden, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht verstößt.

Der Lizenznehmer sichert insbesondere zu, dass die unter den Domains dargebotenen Inhalte keinen diskriminierenden, rassistischen, pornographischen, gewaltverherrlichenden und keinen links- bzw. rechtsradikalen Bezug haben.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Lizenzgeber von allen Ansprüchen, welche aus der vom Lizenznehmer zu vertretenen Verletzung von geltendem Recht bzw. Rechter Dritter resultieren, sofort und vollumfänglich freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung umfasst insbesondere auch die Freistellung von nationalen und internationalen Steuern, Abgaben und Gebühren, Bußgelder etc.


§ 8 Domain-Inhaber, admin-c, Freigabe der Nutzung der Domain

Der Lizenzgeber der Domain bleibt als Domain-Inhaber und admin-c in der entsprechenden WHOIS-Datenbank eingetragen.

Der Lizenznehmer erhält die entsprechenden Zugangscodes, um selbst Internetdienste wie Webspace und Email-Accounts einzurichten und zu nutzen. Die Lizenzgeber ermöglicht dem Lizenznehmer insbesondere die Einrichtung von Email-Accounts im Format name@domain.com.

§ 9 Zusammenarbeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Förderung des Lizenzgegenstandes, ohne dass dadurch ein gesellschaftsrechtliches Verhältnis begründet wird. Die Zusammenarbeit umfasst unter anderem, dass sich die Vertragsparteien unverzüglich gegenseitig über Veränderungen in Kenntnis setzen, die im Zusammenhang mit der Domain stehen.

§ 10 Anwendbares Recht / Gerichsstand

Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche ist – soweit ein solcher wirksam vereinbart ist – Berlin.

§ 11 Vorkaufsrecht

Für den Fall, dass der Lizenzgeber die Domain verkaufen will, wird dem Lizenznehmer hierfür ein Vorkaufsrecht eingeräumt.

§ 12 Schriftformklausel

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel selbst.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem rechtlich und vor allem wirtschaftlich Gewollten rechtswirksam möglichst nahe kommt.

Sind Bestimmungen dieses Vertrages auslegungs- oder ergänzungsbedürftig, erfolgt die Auslegung oder Ergänzung unter weitestgehender Berücksichtigung von Zweck und Inhalt des Vertrages; sowie dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien, wenn diese die Auslegungs- oder Ergänzungsbedürftigkeit erkannt hätten. Gleiches gilt für den Fall von Regelungslücken.

 

Ort, Datum Lizenznehmer

 


Ort, Datum Lizenzgeber