Fotovertrag
FOTOVERTRAG
zur Anfertigung von Lichtbildmaterial von Escorts und Übertragung/Einräumung von Nutzungsrechten
zwischen
..................................................
vertreten durch
...............................................................
- nachfolgend Auftraggeber/Escort-Agentur (AG)
genannt -
und
dem Fotografen
...............................................................................
- nachfolgend Auftragnehmer/Fotograf* (AN)
genannt -
wird folgender Vertrag geschlossen:
1 Gegenstand und Zweck des Vertrages
Der Auftraggeber betreibt ein Online-Portal für Begleitdienstleistungen (Escort).
Dazu beauftragt der AG den Auftragnehmer/Fotografen mit der Herstellung von
Bildmaterial, das Escort/Personen des Auftraggebers zum Gegenstand hat
oder in anderer Weise geeignet und dazu bestimmt ist, über die Escort und ihre Erscheinung Auskunft zu geben.
2 Gegenstand der Beauftragung
Der Auftragnehmer/Fotograf fertigt
Stadt : ____________
Lichtbilder /Escort : 100
Anzahl der Personen/Escorts: ___
(handwerklich einwandfreie Fotografien) der Escort mit folgenden Schwerpunkten
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Das gesamte vom Auftragnehmer/Fotografen hergestellte Bildmaterial ist dem Auftraggeber
vorzulegen und auszuhändigen.
3 Vergütung
Der Auftragnehmer/Fotograf erhält
für die Lichtbilder _____________€ Netto
für die Reisekosten _____________€ Netto
zzgl 19 % MwSt. _____________€
Gesamt: _____________€
Die vereinbarte Vergütung- abzüglich der Reservierungspauschale - ist mit Übergabe des Bildmaterials fällig.
4 Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung des Auftrages die gewerblichen Nutzungsrechte der gefertigten Lichtbilder in vollem Umfang.
5 Sonstige Abreden
1. Lieferung der Bilder auf CD/DVD oder USB-Stick im JPG Format in voller Auflösung, erfolgt innerhalb von 4 Tagen nach dem Shooting-Termin.
2. Der Auftragnehmer erhält eine Terminreservierungspauschale beträgt i. H. v. 50% des Gesamtbetrags, innerhalb von 7 Tagen nach Terminvereinbarung in bar oder per Überweisung. Wird der Termin seitens des Auftraggebers storniert, hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine Storno Gebühr in Höhe der Terminreservierungsgebühr.
3. Der Honorarsatz des Fotografen für diesen Auftrag beträgt 100 €/Stunde.
4. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen
Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder
Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen
Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und
technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche
des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind
gesondert zu vergüten.
5. Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang oder
wurde keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende
Reisekosten berechnet: je zusätzlich gefahrenem Kilometer 0,40 €, zzgl. je angefangener
Stunde Fahrzeit 35 €. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher
Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in
Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten
Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die
Übernachtung.
6 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und
Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die
gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist Berlin
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Ort, Datum
Auftraggeber Auftragnehmer