Gesetze und Steuern

Steuern bei einer Escort

Eines vorweg: auch eine Escort ist steuerpflichtig! Deine Honorare als Escort werden als sogenannte Einkünfte aus selbstständiger Arbeit klassifiziert. Daher ist es wichtig, dass Du Dich beim Finanzamt meldest, noch bevor Du Deine Tätigkeit als Begleitdame aufnimmst.

Zu diesem Zwecke lade Dir das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ herunter (Folge einfach diesem Link und gehe dann auf „Steuerformulare“).

Nachdem Du das Formular ausgefüllt und abgeschickt hast, bekommst Du nach einigen Wochen Deine persönliche Steuernummer vom Finanzamt zugesandt. Jedoch kannst Du schon vorher Deinen Job als Escort beginnen.

Weitere Hinweise

Für Betreiber einer Escortagentur gelten die Reglungen des PROSTSCHG

Das Prostituiertenschutzgesetz sieht sehr umfassende Pflichten für Betreiber vor.
Betreiber benötigen eine Konzession. Diese Konzessionierung ist ebenfalls Pflicht für Escort-Agenturen.

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist die Vorlage eines zulässigen Betriebskonzeptes.

Eine weitere Voraussetzung ist die „Zuverlässigkeit“ des Antragsstellers. Diese erforderliche Zuverlässigkeit wird bei einer rechtskräftigen Verurteilung innerhalb der letzten fünf Jahre wegen Verstoßes gegen Sperrgebietsverordnungen oder Zuhälterei NICHT vorliegen. Aber auch Verstöße gegen das Ausländerrecht oder Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz können und werden wohl zur Ablehnung der beantragten Konzessionierung führen.

Neben steuerlichen Aufzeichnungspflichten hat der Betreiber auch nach dem Prostituiertenschutzgesetz umfangreiche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.
Die Aufzeichnungen sind täglich vorzunehmen und zwei Jahre aufzubewahren.

Mehr Infos hier: https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/erlaubnispflicht-fuer-prostitutionsgewerbe